Verdacht: Missbrauch an Pflegekind durch den Pflegevater in Lüdge, Kreis Lippe
Wir berichteten:
In der Zwischenzeit ist es März geworden und uns erreichen über die Medien fast täglich neue Meldungen zum Fall Lüdge.
Es wird deutlich, das der Polizei Fehler bei ihrer Arbeit unterlaufen sind. Vom Verschwinden von wichtigen Beweismitteln ganz zu schweigen. Hier wird die Strafjustiz Aufklärungsarbeit leisten.
Auch bei einem der zuständigen Jugendämter sollen Unterlagen manipuliert worden sein. Daraufhin ist der Mitarbeiter freigestellt worden.
Es war der Wunsch der Mutter, dass das Kind bei dem Pflegevater untergebracht wurde. Hier sollten wohl Bindungen erhalten bleiben.
Verwandtenpflege oder selbst gesucht Pflegestellen sind eine Herausforderung. Hier stellen sich die Fragen:
- Wie wird der Kinderschutz hier umgesetzt?
- Wollen wir in der Verwandtenpflege einen “Kinderschutz light”?
- Gilt Wunsch- und Wahlrecht vorbehaltlos bei selbst gesuchten Pflegestellen?
- Vorbereitungs- und Fortbildungskurse sollten grundsätzlich verpflichtend und flächendeckend durchgeführt werden.
- Auch bei Verwandtenpflege und selbst gesuchten Pflegestellen muss dieses Auswahlverfahren und die Teilnahme an Vorbereitungskursen verpflichtend sein. Selbst wenn das Pflegeverhältnis schon besteht!
- Pflegeeltern sollten regelmäßige Fortbildungen erhalten, auch in der Verwandtenpflege und in der selbstgesuchten Pflegestelle.
Dringender Aufklärung bedürfen weitere Fragen:
- Wie dicht waren die Kontrollen der zuständigen Jugendämter?
- In welchen Überprüfungsintervallen erfolgten die Hilfeplangespräche ?
- Hat die installierte Familienhilfe daran teilgenommen?
- Welche Rückmeldung gab es von der eingesetzten Familienhilfe?
- Gab es eine Auflage zum Umzug in eine Wohnung?
Es geht nicht darum “Schuldige” zu finden, sondern offensichtliche Strukturdefizite aufzuklären und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.