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Liebe Leserinnen und Leser,
die meisten familiären Tragödien und Krisen entfachen ihr Potential an besinnlichen Feiertagen wie Weihnachten. Pflegeeltern kennen das Problem: Im Jugendamt ist niemand zu erreichen, Eltern wünschen noch einmal einen Extra-Besuchskontakt. Gefühlt ist derjenige der Unmensch, der einer Mutter an Weihnachten ihr Kind vorenthält. Nach außen soll die Pflegefamilie besinnliche Eintracht zeigen, nach innen steigt die Spannung.
‘Besuchskontakte’ ist ein Thema, das in der Theorie recht ausführlich beschrieben ist. Ratgeber- und Fachliteratur sind ausreichend vorhanden. In der Praxis aber herrschen Probleme vor, die vielfach hausgemacht sind und aus Rücksichtslosigkeiten gegenüber den kindlichen Bedürfnissen entstehen. Noch immer müssen misshandelte Kinder kindeswohlwidrige Kontakte über sich ergehen lassen, wenn erziehungsunfähige Eltern überzogene Ansprüche stellen. Es ist nicht von Relevanz, ob Eltern erziehungsfähig sind oder nicht. In das Umgangsrecht einzugreifen ist ein schwerwiegenderer Eingriff, als in das elterliche Sorgerecht. Das ist einerseits gut so, wenn es darum geht schützenswerte Beziehungen zu pflegen oder die Familie vor ungerechtfertigten staatlichen Eingriffen zu schützen. Andererseits stellt sich aber die Frage: Wer schützt bedürftige Kinder vor übergriffigen Eltern?
Der Streit um das Für und Wider der Umgangsregelungen (Position: ‚Kontakte schaden dem misshandelten Kind‘ versus ‚Auch misshandelte Kinder benötigen Umgang‘) wird in der Praxis längst nicht mehr ausgetragen und musste vielfach vor der Frage zurückweichen: „Wie können Umgangskontakte wenig(er) schädlich gestaltet werden, wenn sie nicht (mehr) kindgerecht sind?“ in Kombination mit dem Glauben: „Vielleicht nützen sie ja doch dem Kind?“
Wer fundierte Literatur sucht, der möge das 3. Jahrbuch des Pflegekinderwesens (Schulz-Kirchner Verlag, 2004) als Einstieg wählen, denn es ist die gegenwärtig gründlichste Darstellung und Diskussion der heiklen Umgangsproblematik im Pflegekinderwesen und gibt einseitigen ideologischen Positionen eine klare Abfuhr. Ihnen, liebe Leserinnen und Leser hoffen wir mit den im paten veröffentlichten Beiträgen einen Einstieg und Anregungen für ihre Praxis geben zu können. Wir halten Sie auch auf dem Laufenden zu Themen wie Kinderschutz und aktueller Rechtsprechung.
Vor allem aber wünschen wir Ihnen und Ihren Familien besinnliche Feiertage und ein gutes Neues Jahr
Viel Spaß beim Lesen…
und Ihr
Christoph Malter
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