Der neue paten 1/2018

Liebe Leserinnen und Leser,
in einem Rechtsstaat sind juristische Auseinandersetzungen ein geeignetes Mittel, Ungerechtigkeiten zu beenden. Die Justiz arbeitet unabhängig und sichert durch die Möglichkeit, Entscheidungen in mehreren Instanzen verhandeln zu können – wenn Rechtsfrieden nicht anderweitig vorher hergestellt werden kann – eine recht objektive und allgemeingültige Grundlage in möglichen Streitfragen.
Antworten auf relativ einfache Fragen fallen im Bereich der Pflegeeltern- und Pflegekindschaft oft höchst unterschiedlich aus. Damit wird der Weg durch die juristischen Instanzen nicht selten vorprogrammiert. So ist es beispielsweise gewesen um die Frage, ob Unterhaltsleistungen des Jugendamtes für Pflegekinder im Falle einer Behinderung auch Anteile für die Sicherung der Pflege beinhalten. Landrat Mager aus Ratzeburg sah darin bisher eine „nicht eindeutige Rechtslage“, die ihn motivierte, in die Taschen der Pflegekinder zu greifen. Zwar gab es eine höchstrichterliche Rechtsprechung aus dem Jahr 2013 des Oberlandgerichtes Berlin-Brandenburg dazu, das aber in weiten Teilen Schleswig-Holsteins nicht interessierte. So entstand (und wuchs) nach 2013 die Ungerechtigkeit, dass Pflegeversicherungsgelder für Kinder mit Behinderung in Berlin und Brandenburg (und auch vielen anderen Kommunen) den Menschen zu Gute kamen, in weiten Teilen Schleswig-Holsteins und ebenfalls bundesweit vielen anderen Kommunen eben nicht, und von den örtlichen Jugendämtern „eingezogen“ oder mit dem Pflegegeld verrechnet wurden.
Es dauerte über (weitere) vier Jahre der Unsicherheit, bis das Bundesgericht diese uneinheitliche Rechtspraxis beendete – zugunsten der behinderten Pflegekinder! Lesen Sie dazu das im Volltext veröffentlichte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes und legen Sie es Ihrem Jugendamt vor, wenn bei Ihnen Pflegegelder mit Unterhalts- oder anderen Mehrbedarfen verrechnet werden sollten. Sie haben mit diesem Urteil rückwirkenden Anspruch auf Erstattung verrechneter Leistungen.
Mehrere höchstrichterliche Urteile zeigen ebenfalls solche uneinheitlichen Verfahrensweisen aus Verwaltungen zu recht einfachen Rechtsfragen auf, die viele Jahre ungeklärt blieben, bspw. hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass Kommunen die Beförderungskosten zur Schule – auch zu Schulen in freier Trägerschaft wie Waldorf- oder Montessori-Schulen – übernehmen müssen, was wohl nicht überall üblich ist. Auch in Fragen der Arbeitsassistenz ist ein Urteil höchstrichterlich zu Gunsten des Menschen mit Behinderung gesprochen worden.
Die Häufung juristischer Texte in diesem paten soll zeigen, wie wichtig es ist, die Rechte unserer Kinder zu kennen und anzusprechen sowie gegebenenfalls geltend zu machen. Denn es betrifft nicht nur Geldleistungen, sondern bei jungen Erwachsenen wird es schnell existenziell schwierig, wenn Jugendhilfeleistungen vorschnell gestrichen werden und die Ausbildung und ein mögliches selbständiges und selbstbestimmtes Erwachsenenleben steht dann „auf dem Spiel“. Ebenso, wenn Familiengerichte belastende Entscheidungen gegen Kinder und zu Gunsten der Herkunftsfamilien (Umgang/Rückkehr) aussprechen und Entwicklungs- und Bildungsmöglichkeiten damit verbauen oder erschweren.
Der Beitrag von Johannes Nichelmann zeigt, was Kinder nicht brauchen und wie man in vergleichbaren Fällen verhindern könnte, dass Fehler passieren, wenn die politische Debatte ehrlich und zielführend gelenkt wird und Verbesserungen möglich werden, wenn wichtiges Wissen den Fachkräften zur Verfügung steht und die Dienste in den Jugendämtern so ausgestattet werden, dass gute Arbeit möglich bleibt oder wird. Zuletzt: wenn Pflegeeltern den Rahmen und die Unterstützung bekommen, die sie benötigen und wenn sie als Partner ernst genommen und geachtet werden.
Viel Freude beim Lesen wünschen
Ihre
Susanne Schumann-Kessner
& Ihr
Christoph Malter

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PAN NRW e.V.