Appell aus der Wissenschaft:
Mehr Kinderschutz in der Corona-Pandemie
Wir wenden uns als Hochschullehrende, die in Studiengängen der Sozialen Arbeit und Pädagogik lehren und wissenschaftlich zum Fachgebiet Kinderschutz arbeiten, in sehr großer Sorge über die aktuelle Situation gefährdeter Kinder und Jugendlicher an die Öffentlichkeit.
Jugendamt: In vielen Jugendämtern wurde schon vor der Pandemie mit einem viel zu knapp bemessenen Personalschlüssel gearbeitet. Nun fehlen sehr viele Fachkräfte in den Teams, weil sie kleine Kinder haben oder zur Risikogruppe gehören. Viele Behörden arbeiten im Schichtdienst, um einen Teil des Teams bei Infektionen handlungsfähig zu erhalten. Die Folgen sind gravierend: In vielen Jugendämtern werden nur noch akute Gefährdungsmeldungen bearbeitet. Gespräche mit den Kindern und ihren Eltern finden am Telefon oder gar nicht mehr statt, ein Teil der ambulanten und stationären Hilfen ist eingestellt. „Sorgen mache ich mir vor allem um die Familien, die ohnehin versuchen zu uns so wenig Kontakt wie möglich zu haben. Für manche stellt das Virus – neben der ehrlichen Sorge, die ich niemandem absprechen will – schon fast eine willkommene Ausrede dar, um Termine nicht wahrzunehmen und eben auch keine Hausbesuche zulassen zu wollen. Die Kinder bekommt dadurch keiner zu Gesicht …“ (Jugendamt, Kleinstadt, Hessen). Die mangelnde Ausstattung mit Diensthandys und Laptops sowie der fehlende Aktenzugriff macht einigen Fachkräften das HomeOffice fast unmöglich. Für die notwendigen Hausbesuche des Jugendamtes bei Hinweisen auf Vernachlässigung oder Misshandlung von Kindern fehlt es an Personal und Infektionsschutz, sie finden zum Teil nicht statt.
Tagesgruppen, Kinderheime: Für bereits bearbeitete Fälle, in denen ein hoher Hilfebedarf der Eltern bzw. der Schutzbedarf eines Kindes oder Jugendlichen festgestellt wurde, verschärft sich zugleich die Lage. Tagesgruppen werden zum Teil geschlossen oder betreuen nur noch wenige Kinder. Dabei wird diese Hilfeform bewilligt, weil der „Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie“ nur so gesichert werden kann (§ 32 SGBVIII). Von unseren Studierenden im Praktikum und Fachkräften hören wir mit größter Besorgnis, dass eine erhebliche Zahl an fremdplatzierten Kindern und Jugendlichen aus Wochengruppen, Heimen, Psychiatrien “nach Hause entlassen” wird oder keine weitere Aufnahme erfolgt. Teils fehlen Pläne zur Betreuung der Kinder für den Quarantänefall. „Aufgrund der außergewöhnlichen Situation sind drei Kinder längerfristig zu ihren Eltern beurlaubt.“ (freier Träger, Wohngruppe, RLP). „Auf unserer Station hat sich die Zahl der Patient*innen halbiert. Unklar ist, ob es sich um Behandlungsabbrüche, verlängerte Belastungserprobungen oder um Schutzmaßnahmen handelt.“ (Jugendpsychiatrie, Hessen) Auch aus manchen Erziehungs- und Fachberatungsstellen sowie von vielen Familienhelfer*innen (SPFH) und Lernhelfer*innen in der Schule wird berichtet, dass direkter Kontakt zu den Familien eingestellt sei und allenfalls telefonisch erfolgt, digitale Beratung wird teils nicht als Fachleistungsstunde anerkannt und finanziert: „Wir haben unsere Arbeit eingestellt, das Jugendamt zahlt die Telefon- und Onlineberatung nicht.“ (freier Träger, NRW)
Die Kinder, von denen hier die Rede ist, haben in ihren Familien schwierige Entwicklungsbedingungen vorgefunden. Sie zeigen herausforderndes Verhalten, haben aggressive Durchbrüche oder haben in Rollenumkehr die Verantwortung für ihre suchtkranken oder psychisch kranken Eltern übernommen. Nun sind die Kindertagesstätten und Schulen zu. Eltern, die ihre Kinder misshandeln oder deren Grundbedürfnisse nicht erfüllen können, sind rund um die Uhr mit den Kindern zusammen. Sie haben keine Entlastung mehr, die Kinder und Jugendlichen keine Ansprechpartner und keinen Schutz. Verstörtheit, Untergewicht, Hämatome oder Verletzungen bleiben unbemerkt. Menschen, die Kinder zur Pornographie zwingen oder sexualisierte Gewalt ausüben, können in der Zeit der Kontaktsperre sicher sein: das Kind kann und wird sich niemandem anvertrauen.
Beratung: „Während die Gewaltschutzhotlines für Frauen und andere Krisendienste bereits in den ersten Tagen zum Teil durch Überlastung nicht mehr erreichbar waren, deuten erste Erfahrungen darauf hin, dass sexualisierte Gewalt wieder ins Verborgene rutscht. Die betroffenen Mädchen und Jungen suchen sich ohnehin selten selbst Hilfe, sondern vertrauen sich Personen aus dem direkten Umfeld an. Der Zugang zum professionellen Hilfenetz geschieht meist durch aufmerksame Personen aus dem Umfeld – Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen oder Freund*innen“ , so die Fachberatungsstellen, deren Förderung und wissenschaftliche Begleitung sich gerade jetzt dringend empfiehlt. In Bayern gibt es eine Verfügung, nach der Kinder in der Kita und Schule bleiben können, wenn es “zum Wohl” dieser Kinder nötig ist, in NRW wird dies gefordert. Dies ist die fachlich angemessene Maßnahme.
Kinderschutz ist systemrelevant: Wir sehen keinen Grund, ambulante Hilfen für Familien und die Schulbegleitung unter pauschalem Verweis auf die Gefährdung der Allgemeinbevölkerung einzustellen. Auch andere Berufszweige arbeiten weiter und aus Sicht der gefährdeten Kinder sind Jugendämter und Erziehungshilfen nicht weniger systemrelevant als der Gesundheitsbereich. Entlastung der Eltern durch Beratung und Angebote für die Kinder muss nicht einmal zwingend in der Wohnung stattfinden, Ausgangs- bzw. Kontaktsperren könnten entsprechend geregelt werden. Die Besuche durch Sozialpädagogische Familienhilfe dürfen nicht wie vielerorts eingestellt, sondern müssen intensiviert und unter Beachtung des Infektionsschutzes ausgebaut werden. Meldungen müssen vom Jugendamt und Familiengericht zeitnah und wirksam bearbeitet werden. Vor allem wenn besonders vulnerable Kinder im Kleinkind- oder Vorschulalter betroffen sind oder Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen, die sich keine Hilfe außerhalb der Familie suchen können.
Hilfe vor Ort: Wir brauchen eine Wende in der jetzt begonnenen Entwicklung durch eine klare Orientierung, die von der Landespolitik und von einem Krisenstab im Familienministerium des Bundes ausgeht. Infektionsschutz für aufsuchende Fachkräfte, vorrangiger Zugang zum Covid-Test, ein attraktiver Risiko-Bonus etc. können hilfreich sein und den Anreiz schaffen, Hilfen fortzuführen. Die Anerkennung, dass alle Fachkräfte, die in Jugendämtern und den Erziehungshilfen arbeiten systemrelevant sind, ist notwendig! Wir könnten – wie auch die Medizin es tut – in den Erziehungshilfen junge und gesunde Studierende der Erziehungswissenschaften, Sozialen Arbeit und der Psychologie mobilisieren, eine entsprechende Schulung, Supervision und Risiko-Honorierung vorausgesetzt. Sorgen Sie auch dafür, dass die Vielfalt der freien Träger in der Krise erhalten bleibt, der Rettungsschirm für die Sozialwirtschaft muss ausreichen, damit mittelfristig keine Versorgungslücken in der Jugendhilfelandschaft entstehen, weil freie Träger unzureichend finanziert wurden.
Fehler korrigieren: Stationär platzierte Kinder und Jugendliche dürfen auf keinen Fall noch weiter entlassen und bereits erfolgte „Entlassungen“ bzw. „Besuche bei den Eltern“ müssen gemeldet und der Schutzplan dazu in jedem Einzelfall nachverfolgbar und mit großer Sorgfalt geprüft werden. „Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen schicken Kinder nach Hause, ohne dies vorher mit dem Jugendamt abzusprechen, Tagesgruppen schließen, Hilfeplangespräche müssen abgesagt werden und Kinderschutzmeldungen nehmen zu“ (Jugendamt, Hessen) Die Praxis, Kinder “nach Hause” zu senden, liefert sie einer Gefahrensituation aus – die Kinder sind ja nicht grundlos fremdplatziert – und verhindert ihre Rückkehr ins Heim (Infektionsschutz), wenn in der Familie wie es zu erwarten ist, die Vernachlässigung oder Gewalt in der Quarantänesituation zunimmt. Wir halten es für notwendig, dass auch Besuchskontakte von Heim- und Pflegekindern sofort durch einheitliche fachliche Empfehlung der Politik klar begrenzt werden, um den Schutz der Heimgruppen und Pflegefamilien sicherstellen. Wo Umgangskontakte nicht ausgesetzt sind, kann und sollte die Kommunikation mit der Herkunftsfamilie in jedem Einzelfall geregelt und durch digitale Medien weiter ermöglicht werden.
Zur Garantenpflicht: Rechte der Kinder auf Hilfe und Schutz dürfen nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Freie und Öffentliche Jugendhilfe bleibt Garant des Kindeswohls: Kein Kind darf Schaden nehmen oder zu Tode kommen, nur weil die Behörde oder ein Träger fachliche Standards absenkt oder zuvor als erforderlich und geeignet festgestellte Hilfen oder Schutzmaßnahmen einstellt! Auf die Gewährung von Erziehungshilfen besteht ein Rechtsanspruch, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Die Bedarfslage des Kindes ist kontinuierlich zu überprüfen und der Hilfeprozess engmaschig von Fachkräften zu begleiten. Der Grundsatz des Gesetzesvorbehaltes gebietet, dass diese gesetzlichen Handlungsvoraussetzungen nicht frei interpretiert und willkürlich in der Praxis umgesetzt werden dürfen, auch und gerade nicht in einer Krise oder Ausnahmesituation.
Programm zur Inobhutnahme Der seit Jahren bekannte Mangel an spezialisierten Einrichtungen und Gruppen zur Inobhutnahme und vorübergehenden Unterbringung von Kindern und Jugendlichen wird zur furchtbaren Krise, falls diese Einrichtungen unter Quarantäne gestellt werden oder vulnerable Kinder aus Risikogruppen dort nicht hin können. Wir empfehlen eine breit angelegte Kampagne, um sofort viele geeignete Bereitschaftspflegefamilien im ganzen Land zu finden und diese eingehend vorzubereiten und zu überprüfen (unkomplizierte Online-Beantragung des Erweiterten Führungszeugnisses, Gespräche, finanziell deutliche Anreize setzen!). Die Gewalt in Familien wird weiter eskalieren, Eltern gerade aus Risikogruppen (Drogenabhängige, Großeltern die Enkel aufziehen etc.) werden erkranken und sterben. Kinder und Jugendliche aller Altersstufen und Risikogruppen werden in diesen schlimmen Situationen ein sorgsam geknüpftes und zentral gesteuertes Netz aus Schutz und Hilfe brauchen.
Schulen: Alle Kinder, auch die noch nicht gefährdeten Mädchen und Jungen, brauchen dringend eine zentrale landesweite, sehr gut ausgestattete Online-Anlaufstelle. Diese Chat- und Rufnummer sollte auf jeder Lernplattform der Schulen stehen, sie muss auch über Instagram, TikTok etc. kommuniziert werden. Besorgte Fachkräfte, Nachbar*innen und die Kinder selbst müssen sich zudem ganz niedrigschwellig und wenn möglich rund um die Uhr nicht nur an die Polizei, sondern auch an das örtliche Jugendamt wenden können, dies ist im Internetauftritt der Landkreise und Städte deutlich erkennbar zu bewerben. Die öffentlich rechtlichen und privaten Medien sollten zusätzlich gebeten werden, das Thema der Vernachlässigung, Misshandlung und sexualisierten Gewalt auch in den Sendungen im Kinderprogramm, jedoch auch für Erwachsene verständlich und hilfreich aufzugreifen.
Das Thema Kindesschutz sollte auch im Schulunterricht selbst aufgegriffen werden, um deutlich zu machen, dass Lehrer*innen ansprechbar sind und um Kinder über ihre Rechte und Initiativrechte, u.a. auf vertrauliche Beratung und Inobhutnahme ohne Angabe von Gründen, zu informieren. Hier braucht es eine enge Kooperation und Abstimmung der Kultusministerien. Viele Schulen sind sich des Risikos, in dem die Kinder jetzt seitens der Jugendhilfe gelassen werden, nicht hinreichend bewusst. Die Schulsozialarbeit braucht der neuen Situation angepasste Konzepte, die dafür sorgen, dass misshandelte und vernachlässigte Kinder in der abgeschotteten Familie durch ihre Lehrer gesehen und gehört werden.
Kinder mit Beeinträchtigungen: In besonderer Sorge sind wir um die beeinträchtigten Kinder. Ihre Schulbegleitung ist in manchen Kommunen eingestellt, die Helfer*innen halten teils keinen persönlichen Kontakt: „Das Jugendamt wollte letzte Woche alle Schulbegleitungen aussetzen, mit der Begründung, dass die Problematiken ja im Kontext Schule und nicht zu Hause stattfinden.“ (freier Träger, RLP). Diese Gruppe von Kindern zeigt häufig ein besonders anstrengendes, teils impulsgesteuertes Verhalten. Auch ist bekannt, dass Kinder mit Beeinträchtigungen einem viel höheren Risiko für sexuellen Missbrauch und wohl auch Vernachlässigung und Misshandlung ausgesetzt sind. Es handelt sich um hochvulnerable Kinder mit einem hohen Bedarf an Fürsorge, Aufsicht und Pflege. Ein Teil der Eltern ist selbst nicht in der Lage, den Kindern die notwendige Hilfe zu leisten. Wir dürfen keinesfalls zulassen, dass diese Kinder nun die ihnen vertrauten Helfer*innen verlieren. „… wir bieten autismusspezifische Therapie, Begleitung und Teilhabeassistenz für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, sowie dem jeweiligen soziales Umfeld an. Aktuell pausieren alle Maßnahmen.“ (freier Träger, Hessen) Sorgen Sie bitte dafür, dass diese Kinder weiter gesehen werden, sei es durch die Sicherstellung des Schulbesuches, sei es durch Aufrechterhaltung und Intensivierung der ambulanten Hilfen bzw. Integrationskräfte.
Säuglinge und Kleinkinder: Ebenso vulnerabel sind die Babys und ganz jungen Kinder. In den Medien sollte spätestens jetzt eine intensive Kampagne gegen das Schütteltrauma (häufigste Todesursache im zweiten Lebenshalbjahr) erfolgen, hier gibt es gute Ansätze in den Frühen Hilfen wie im Ausland. Familienhebammen müssen gut ausgestattet, die Schreisprechstunden massiv gefördert und zur Online-Beratung befähigt werden und die U-Termine der Kinderärzte gerade in den ersten Lebensjahren eingehalten werden.
Aufsicht für Heime: In manchen Bundesländern sind die Landesjugendämter in dieser Situation gut aufgestellt, um die notwendige fachliche Unterstützung und klare Vorgaben zum Schutz der Kinder in den Familien und Einrichtungen der Jugendhilfe zu leisten. In anderen Bundesländern müssen sie gestärkt werden, etwa um die Heimaufsicht in dieser schwierigen Krise aus der Dezentralisierung zu holen und eine übergeordnete Aufsichtsfunktion wahrzunehmen. Die aus Kinderschutzgründen im Internat platzierten Kinder dürfen nicht ohne sorgfältige Prüfung und Schutzpläne zu ihren Familien zurückgeschickt werden. Vormünder müssen weiter den Kontakt zu ihren Mündeln halten und sich von deren Wohlergehen in Pflegefamilien und Heimen vor Ort überzeugen.
Beitrag der Hochschulen: Als Wissenschaftler*innen, die den Kinderschutz in der Lehre und Forschung vertreten, stehen wir der Bundes- und Landespolitik wie auch der Praxis gern beratend zur Seite. Dank unserer Stellung haben wir einen relativ unabhängigen Blick auf die Praxis und durch unsere Studierenden im Berufspraktikum und die berufsbegleitend Studierenden eine Vielzahl an ungefilterten Einblicken. Nutzen Sie die Expertise der Wissenschaften, nutzen Sie aber auch die Bereitschaft unserer Studierenden zu sozialem Engagement und gehen Sie mit den Hochschulen ins Gespräch, ob hier unter dem Gebot der Freiwilligkeit und entsprechender Infektionsschutzmaßnahmen ein ähnlicher Einsatz möglich ist, wie er bereits im Gesundheitswesen vorbildlich praktiziert wird.
Frankfurt am Main und Koblenz
29.03.2020
Prof. Dr. Maud Zitelmann, Frankfurt University of Applied Sciences
Dr. Carola Berneiser, Frankfurt University of Applied Sciences
Prof. Dr. Kathinka Beckmann, Hochschule Koblenz
Weiterführende Links:
Erstunterzeichnende
1. Prof. Dr. Anke Schu, Hochschule Darmstadt
2. Prof. Dr. Heike Wiemert, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (KatHO NRW)
3. Prof. Dr. Christine Hunner-Kreisel, Universität Vechta
4. Prof. Dr. Gisela Zenz, Goethe-Universität Frankfurt
5. Prof. Dr. Anja Teubert, Duale Hochschule Baden-Württemberg
6. Prof. Dr. Ilka Quindeau, Internationale Psychoanalytische Universität Berlin
7. Prof. Dr. Ralf Haderlein, Hochschule Koblenz
8. Prof. Dr. Remsperger-Kehm, Hochschule Koblenz
9. Prof. Dr. Marc-Ansgar Seibel, Hochschule Koblenz
10. Prof. Dr. phil. Doris Bühler-Niederberger, Seniorprofessorin, Universität Wuppertal
11. Stefanie Fondel, Hochschule Koblenz
12. Prof. Dr. Claudia Bundschuh, Hochschule Niederrhein
13. Prof. em. Dr. Hildegard Müller-Kohlenberg, Universität Osnabrück
14. Dr. Christoph Gille, Hochschule Koblenz
15. Bettina Diwersy, Universität Trier
16. Prof. Dr. Birgit Jagusch, TH Köln
17. Prof. Dr. Barbara Klein, Frankfurt University of Applied Sciences
18. Prof. Dr. Judith Hilgers, Hochschule Koblenz
19. Charlotte Busch, Goethe Universität Frankfurt
20. Johanna Wilmes, Goethe Universität Frankfurt am Main
21. Dipl.-Päd. Marlen Gnerlich, M.A., Technische Universität Dresden
22. Prof. Dr. Barbara Schramkowski, Duale Hochschule Baden-Württemberg
23. Prof. Dr. Claudia Daigler, Hochschule Esslingen SAGP
24. Prof. Dr. Jörg Fegert, Universitätsklinikum Ulm
25. Prof. Dr. Bettina Hünersdorf, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
26. Prof. Dr. Wolfram Burkhardt, Frankfurt University of Applied Sciences
27. Prof. Dr. Anne-Katrin Schührer, Duale Hochschule Baden-Württemberg
28. Prof. Dr. Matthias Otten, Technische Hochschule Köln
29. Prof. Dr. Katharina Motzke, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (KatHO NRW)
30. Prof. Dr. Margitta Kunert-Zier, Frankfurt University of Applied Sciences
31. Prof. Dr. Ute Schaich, Frankfurt University of Applied Sciences
32. Prof. Dr. Christian Paulick, Hochschule Merseburg
33. Prof. Dr. Rebekka Streck, Evangelische Hochschule Berlin
34. Prof. Dr. Wolfram Schulze, Hochschule Koblenz
35. Prof. Dr. Süleyman Gögercin, Duale Hochschule Baden-Württemberg
36. M.A. Rita Richter Nunes, Hochschule RheinMain
37. Susanne Bücken, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (KatHO NRW)
38. Prof. Dr. Harald Guha, Frankfurt University of Applied Sciences
39. Prof. Dr. Timo Tohidipur, Frankfurt University of Applied Sciences
40. Prof. Dr. Wolfgang Hinte, Universität Duisburg-Essen
41. Prof. Dr. Gaby Reinhard, Fliedner Fachhochschule Düsseldorf
42. Nadine Feldhaus, Universität Vechta
43. Prof. Dr. Armin Schneider, Hochschule Koblenz
44. Prof. Dr. Lars Alberth, Leuphana Universität Lüneburg
45. M.A. Kira Gedik, Alice Salomon Hochschule Berlin
46. Prof. em. Dr. phil. Ronald Lutz, University of Applied Sciences Erfurt
47. Prof. Dr. Ludwig Salgo, Seniorprofessur, J.W. Goethe-Universität, Frankfurt am Main
48. Prof Dr. Kerima Kostka, Frankfurt University of Applied Sciences
49. Anneka Beck, Hochschule Osnabrück
50. Prof. Dipl.-Psych. (em.) Irmgard Teske, Hochschule Ravensburg-Weingarten
51. Prof. Dr. Susanne Döll-Hentschker, Frankfurt University of Applied Sciences
52. Prof. Dr. Anette Kniephoff-Knebel, Hochschule Koblenz
53. Dorothee Schäfer, Frankfurt University of Applied Sciences
54. Prof. Dr. Daniela Braun, Vize-Präsidentin der Hochschule Koblenz
55. Prof. Dr. Veronika Verbeek, Hochschule Koblenz
56. Prof.Dr. Renate Zwicker-Pelzer (em), Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (KatHO NRW)
57. Prof. Dr. Bettina Bretländer; Frankfurt University of Applied Sciences
58. Prof. Dr. Mechthild Seithe; i. R. FH Jena
59. Prof. Dr. Angelika Nake, Hochschule Darmstadt, University of Applied Sciences
60. Prof. Dr. jur. Frank Ehmann, Studiendekan, Frankfurt University of Applied Sciences
61. Prof. Dr. Barbara Stauber, Universität Tübingen
62. Julia Hille, Hochschule Nordhausen
63. Dipl.-Psych. Wiebke Wagner, Evangelische Hochschule Berlin
64. Dr. Ursula Kämmerer-Rütten, Frankfurt University of Applied Sciences
65. Prof. Dr. jur. Ursula Fasselt, Frankfurt University of Applied Sciences
66. Prof. Dr. phil. Julia Gebrande, Hochschule Esslingen
67. Dr. Milena Noll, J.W. Goethe-Universität Frankfurt Main
68. Sophie Klaes, Hochschule Koblenz
69. Thora Ehlting, Hochschule Koblenz
70. Prof. Dr. Birgit Gaertner, Frankfurt University of Applied Sciences
71. Prof. Dr. Gertrud Oelerich, Bergische Universität Wuppertal
72. Prof. Dr. Karlheinz Thimm, Evangelische Hochschule Berlin
73. Prof. Dr. Marion Gerards, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (KatHO NRW)
74. Priv.-Doz. Dr. Joseph Rieforth, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
75. Prof. Dr. Thomas Arnold, Hochschule Koblenz
76. Prof. Dr. Matthias Moch, Duale Hochschule Baden-Württemberg
77. Susanne Köszeghy, Euro Akademie Berlin, Fachschule für Sozialpädagogik
78. Prof. Andreas Faßler, Ph.D. Duale Hochschule Baden-Württemberg
79. Prof. Dr. Nikolaus Meyer, IUBH Internationale Hochschule
80. Prof. Dr. Cordula Borbe, Hochschule Nordhausen
81. Prof. Dr. Matthias Ochs, Hochschule Fulda – University of Applied Sciences
82. Prof. Dr. Karsten Laudien, Evangelische Hochschule Berlin
83. Prof. Dr. Jochen Schweitzer, Universitätsklinikum Heidelberg
84. Prof. Dr. Stefan Timmermanns, Frankfurt University of Applied Sciences
85. Prof. Dr. Michael Klundt, Hochschule Magdeburg-Stendal
86. Karina Schlingensiepen-Trint M.A., Bergische Universität Wuppertal
87. Prof. Dr. Brigitte Geißler-Piltz, Alice-Salomon-Hochschule Berlin
88. Dr. phil. Astrid Beermann, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
89. Prof. Dr. Manuela Westphal, Universität Kassel
90. Prof. Jo Jerg, Evangelische Hochschule Ludwigsburg
91. Prof. Dr. Sandro Bliemetsrieder, Hochschule Esslingen
92. Prof. Dr. Nina Kölsch-Bunzen, Hochschule Esslingen
93. Heidrun Stenzel, University of Applied Sciences
94. Prof. Dr. Christine Köckeritz, Hochschule Esslingen
95. Elisabeth Wulff, LfbA, Universität Vechta
96. Prof. Dr. Gerhard J. Suess, Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Hamburg
97. Prof. Dr. Heidrun Schulze Hochschule RheinMain Wiesbaden
98. Prof. Dr. Mechthild Wolff, Hochschule Landshut
Weitere Unterzeichnende, Stand 30.3.2020
99. Prof. Dr. Gudrun Maierhof, Frankfurt University of Applied Sciences 100. Malte Vossiek, Institut für soziale Arbeit e.V. Münster
101. Dipl.-Päd. Sabine Kaiser, Evangelische Hochschule Ludwigsburg
102. Prof. Dr. Julia Lademann, Frankfurt University of Applied Sciences
103. Prof. Dr. Ruth Enggruber, Hochschule Düsseldorf
104. Prof. Dr. Frank Dammasch, , Frankfurt University of Applied Sciences
105. Prof. Dr. Timo Ackermann, Alice Salomon Hochschule Berlin
106. Prof. Dr. Prof. Dr. Heinz Sünker, Senior-Professor, Bergische Universität Wuppertal
107. Prof. Dr. Michael Sauer, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, University of Applied Sciences
108. Prof. Dr. Dagmar Oberlies, Frankfurt University of Applied Sciences
109. Prof. Dr. Cornelia Burkhardt-Eggert, RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten
110. Prof. Dr. Katharina Gosse, Vertretungsprofessorin an der Hochschule RheinMain